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Aufgaben und Arbeit des Schulfördervereins allgemein

 
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Wuensche_Claudia



Anmeldedatum: 18.09.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 14:12    Titel: Aufgaben und Arbeit des Schulfördervereins allgemein Antworten mit Zitat

1 Bedeutung


Schulfördervereine nehmen an Bedeutung zu. Einer der Gründe liegt darin, dass eine gute Bildung nicht zum „Nulltarif“ zu haben ist. Die Motivation für die Mitgliedschaft im Schulförderverein ist sehr unterschiedlich. Dies kann unter anderem die Verbundenheit zur Schule sein oder die materiellen Bedingungen in der Schule zu verbessern oder das von Lehrern, Eltern und Schülern gemeinsame Engagement für die Schule.

2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes
2.1 Allgemeines

Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen. Die Arbeit des Vorstandes, seine Ideen und Initiativen beeinflussen sehr stark die Wirksamkeit des Vereins. Deshalb ist es wichtig, aktiv engagierte Eltern und Lehrer und eventuell Schüler zu finden, die im Vorstand mitarbeiten. Es darf nicht unterschätzt werden, dass die Vorstandsarbeit sehr zeitaufwendig ist.

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzung festgelegt und ist abhängig auch von der Größe des Vereins. Wie schon erwähnt, sind mehrgliedrige Vorstände vorteilhaft, um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verlagern und den „Ausfall“ eines Vorstandsmitgliedes besser überbrücken zu können.

Bewährt hat sich in vielen Fördervereinen folgende Zusammensetzung des Vorstandes:

1. erster Vorsitzender
2. zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer
4. Kassenwart
5. zwei bis drei Beisitzer

Günstig ist es, die Position des ersten Vorsitzenden mit einem Elternteil und die des zweiten Vorsitzenden mit einer Lehrkraft zu besetzen. So entsteht eine enge Verknüpfung von Elternschaft und Lehrkräften im Vorstand.

Wie die Vertretungsbefugnis geregelt wird, muss jeder Verein genau überlegen, ob Einzelvertretungsbefugnis oder durch zwei Vertretungsberechtigte. Die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder (1. und 2. Vorsitzender) erleichtert dem Verein die Kontrolle der Handlungen des Vorstandes, z.B. bei Bank- oder sonstigen Geschäften (Vier-Augen-Prinzip).

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben darüber, ob und wie viele Beisitzer der Vorstand haben sollte. Die Beisitzer haben im Allgemeinen eine beratende Funktion, übernehmen aber sicher im Vorstand auch vielfältige Aufgaben, so unter anderem Hilfe bei der Organisation von Veranstaltungen des Vereins.

Je nach Größe des Vereins können zwei bis drei Beisitzer sinnvoll sein.
Ob die Schulleitung im Vorstand vertreten sein soll, muss genau abgewogen werden. Es ist wohl besser dies zu vermeiden, da Schulleitungen zum einen schon stark belastet sind. Des Weiteren kann so besser sichergestellt werden, dass der Schulförderverein vielfältige Interessen vertritt und nicht nur besonders die der Schulleitung. Sicher wird sich der Förderverein bei großen Aktionen immer mit der Schulleitung abstimmen.

Der Vorstand ist zuständig für:
- die Führung der laufenden Geschäfte,
- die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
- die Erstellung eines Haushalts- und Jahresarbeitsplanes unter Beachtung der satzungsgemäßen Aufgabenstellung,
- die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, dabei muss die Mittelverwendung dem Satzungszweck entsprechen,
- das Erstellen des Jahresberichtes bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
- die Mitgliederwerbung, die Aufnahme, Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern,
- das Erstellen der Steuererklärung.


Der Vorsitzende hat die Vorstandssitzungen einzuberufen.


Nachfolgend sollen die einzelnen Zuständigkeiten und Aufgaben etwas näher erläutert werden.

2.2 laufende Geschäfte

Zu den laufenden Geschäften gehören alle Arbeiten, die für das Funktionieren und Erreichen des Vereinszweckes notwendig sind. Dabei sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen. Für einen Schulförderverein sind dies hauptsächlich folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Mobilisierung von Eltern, Lehrkräften und Schülern zur Mitarbeit bei Pflege- und Verschönerungsarbeiten in der Schule,
- Unterstützung von Schul- und Sportfesten, Projekttagen u.ä.,
- Beschaffung finanzieller Mittel,
- finanzielle Unterstützung von Schülern aus sozial schwachen Familien bei Klassenfahrten,
- Kauf von Lehr- und Lernmitteln, einschließlich Multimedia
- Organisation von Vorträgen für Eltern, Schüler und Lehrkräfte und Gestaltung von Außenanlagen der Schule.


Eine repräsentative Umfrage von Professor Ulrich van Lith4 bei Schulfördervereinen in den Bundesländern hat ergeben, dass die vier wichtigsten Förderschwerpunkte in den Schulen Unterstützung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, kulturelle Veranstaltungen in der Schule, Schulgebäude-, -einrichtung und –hofgestaltung, und Bedürftigenförderung sind.

2.3 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Mitgliederversammlung entsprechend dem in der Satzung festgelegten Zeitraum einzuberufen, sowie die Tagesordnung zu erstellen. Dabei sollte immer sichergestellt sein, dass zusätzliche Tagesordnungspunkte bei Bedarf von Mitgliedern in die Tagesordnung aufgenommen werden können. Diese sind bis etwa eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand zu beantragen.

2.4 Jahresarbeits- und Haushaltsplan

Jeder Verein hat im Voraus seine wichtigsten Aktivitäten im Geschäftsjahr zu bedenken, um die benötigten finanziellen Mittel und Leistungen einzuplanen bzw. zu beschaffen. In der Mitgliederversammlung ist der Jahresarbeits- und Haushaltsplan zu beraten und zu beschließen.

2.5 Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins

Der Verein hat über alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig Buch zu führen. Ein genauer Überblick sollte jederzeit gewährleistet sein. Es ist empfehlenswert, auf den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen die Einnahmen und Ausgaben des Vereins präsent zu haben. Günstig ist es, die Buchführung mit dem Computer durchzuführen. Dazu gibt es entsprechende Software.

2.6 Erstellung des Jahresberichtes

Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten im Geschäftsjahr, aus ihm gehen die Einnahmen und Ausgaben des Vereins hervor. Er dient letztendlich zur Entlastung des Vorstandes, d.h. der Freistellung von der Haftung gegenüber dem Verein.

2.7 Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Mitgliedern

Die Werbung von Mitgliedern für den Verein, besonders unter den Eltern, gehört zu den ständigen Aufgaben des Vorstandes. Dabei ist es wichtig, möglichst schon die Klassenlehrer in den neuen Klassen einzubinden. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, mehr als 10% der Eltern einer Schule als Mitglied im Förderverein zu gewinnen. Andererseits gibt es Schulfördervereine, bei denen mehr als 10% der Elternschaft Mitglied sind. So hat zum Beispiel der Schulförderverein der Grundschule I in Schwedt etwa 30% der Eltern als Vereinsmitglied gewonnen.

Da Schüler die Schule verlassen, ist auch die Mitgliedschaft der Eltern im Förderverein begrenzt. Nur wenige Eltern bleiben Mitglied im Verein, wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen. Oftmals ist es nicht so einfach, Schüler für den Verein zu begeistern. Für die Gewinnung neuer Mitglieder, insbesondere unter den Eltern, sind alle Möglichkeiten zu nutzen.

Dazu gehören u.a.:
- Klassenelternversammlungen,
- Elternkonferenzen,
- Tage der offenen Tür,
- Vorstellen des Vereins auf Informationstafeln in der Schule, der Stadt oder der Gemeinde,
- das Verteilen von Handzetteln über wichtige Ergebnisse und Ziele des Vereins an Eltern

Vorteilhaft ist es, wenn es dem Verein gelingt, auch Betriebe (juristische Personen) als Mitglied für den Schulförderverein zu gewinnen. Hier werden sicher nur solche Betriebe ein Interesse haben, die in engem Kontakt zur Schule stehen, also z.B. die Betriebe, in denen Schüler Praktika absolvieren oder wo Eltern von Schülern selbständig sind. Solche Mitglieder unterstützen den Verein in der Regel finanziell stärker.

Über die Aufnahme in den Förderverein entscheidet, wie schon erwähnt, entsprechend der Satzung, die Mitgliederversammlung oder der Vorstand. In der Regel wird dem Vorstand diese Aufgabe übertragen. Da er häufiger tagt, entsteht zwischen Antrag und Aufnahme eines neuen Mitgliedes nur ein kurzer Zeitraum.

Zu den weiteren Aufgaben des Vorstandes gehört es, den schriftlichen Austritt von Mitgliedern zum Ende des Kalender- oder Schuljahres entgegenzunehmen.

Es kommt vor, dass Mitglieder in den Verein eintreten, sich aber nicht am Vereinsleben beteiligen und auch den Mitgliedsbeitrag nicht entrichten. Deshalb kann der Vorstand nach mehrmaligem Mahnen das Mitglied aus der Vereinsliste streichen, sofern diese Möglichkeit in der Satzung verankert ist.

2.8 Erstellen der Steuererklärung

Alle gemeinnützigen Vereine werden im Abstand von etwa drei Jahren vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Es gehört zu den Aufgaben des Vorstandes, diese fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Der Verein kann auch einen Steuerberater beauftragen, diese Arbeiten für ihn zu erledigen.
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