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Hellner_Steffen
Anmeldedatum: 15.09.2009 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.11.2013, 17:14 Titel: Vereinsauflösung |
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Wer hat das gleiche Thema schon mal gehabt.
In unserer Satzung wird beim Paragraphen "Auflösung des Vereins" sinngemäß geschrieben:
- über die Auflösung, ..., des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über den Verbleib des Vermögens des Vereins.
Ich habe gehört, dass derartige Formulierungen nicht mehr der Rechtsprechung genügen, es müßte konkret eine juristische Person benannt sein.
Wer kann mir dazu helfen? |
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