www.slsfv.de Foren-Übersicht www.slsfv.de
Forum des Sächsischen Landesverbandes der Schulfördervereine
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder allgemein

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.slsfv.de Foren-Übersicht -> Schulfördervereine. Gründung – Rechtsfragen – Alltagsarbeit
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wuensche_Claudia



Anmeldedatum: 18.09.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 14:59    Titel: Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder allgemein Antworten mit Zitat

Es ist notwendig, dass im Vorstand eine klare Aufgabenverteilung vereinbart wird. Jedes Vorstandsmitglied kann dazu Vorschläge unterbreiten. Die Arbeit sollte unter den Vorstandsmitgliedern so verteilt werden, dass die zeitliche Belastung für den Einzelnen nicht zu groß wird. Die nachfolgenden Checklisten geben einen Überblick über die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder. Natürlich können die Aufgaben in gewissem Umfang anders verteilt werden.

Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters

unmittelbar nach der Gründung des Vereins
- Besuch beim Notar, Anmeldung beim Vereinsregister,
- Festlegung der Vertretungsbefugnis bei Bank und Finanzamt (auch hinsichtlich der Vertretungsbefugnis des Kassenwartes ),
- Anfertigung von Stempel, Briefkopf, Vereinslogo und Aufnahmeformularen für neue Mitglieder (diese Aufgabe kann auch dem Schriftführer übertragen werden).
- möglichst Vereinshaftpflichtversicherung abschließen,
- Unfallversicherung erfolgt kostenlos durch die Unfallkasse Sachsen (nur die Kinder) ACHTUNG (nicht die GTA-Kräfte)


ständige Aufgaben
- Einberufung der Vorstandssitzungen (etwa alle vier bis sechs Wochen),
- Einberufung der Mitgliederversammlung, bei Wahlen und Satzungsänderungen, Weiterreichen des Protokolls zum Amtsgericht, Vorlage eines Rechenschaftsberichtes,
- Mitgliederwerbung,
- Unterbreiten eines Vorschlags für den Jahresarbeits- und Finanzplan des Vereins,
- Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- Überprüfung der Buchführung des Vereins,
- Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Schriftführer,
- Erschließung von Finanzquellen in Zusammenarbeit mit allen Vorstandsmitgliedern.

Aufgaben des Kassenwartes

- Buchführung des Vereins,
- Mitgliedsbeiträge, Spenden u.a. erfassen und buchen,
- Spendenformulare ausstellen, sofern diese Aufgabe durch Vorstandsbeschluss an ihn übertragen wurde.

Aufgaben des Schriftführers

- Mitgliederliste verwalten und aktualisieren; dabei ist der Datenschutz zu beachten. Die unbefugte Herausgabe von Mitgliedsdaten kann strafrechtlich verfolgt werden!
- Einladungen schreiben und verschicken,
- Protokollführung über Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen,
- Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden nebst Stellvertreter

Aufgaben der Beisitzer

Die Beisitzer haben die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und sie unterstützen diesen bei der Organisation von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten des Vereins.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist für alle entscheidenden Angelegenheiten des Schulfördervereins zuständig.

Einladungen

Im Verein sind alle Mitglieder gleichberechtigt, d.h. sie haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Aufgabe des Vorstandes besteht darin, gegenüber den Mitgliedern Rechenschaft über die Aktivitäten des Vereins abzulegen. Er ist für die laufenden Geschäfte zuständig, während wichtige Entscheidungen über grundsätzliche Tätigkeiten des Vereins von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit Übersendung der Tagesordnung. Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung sind die Einladungsfristen unbedingt zu beachten, die in der Satzung verankert sind.

Leitung der Mitgliederversammlung

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vereinsvorsitzenden. Im Verhinderungsfall wird die Versammlung vom Stellvertreter geleitet. Falls auch der Stellvertreter verhindert ist, kann ein weiteres Vorstandsmitglied die Versammlung leiten. Bei Wahlen ist ein Wahlleiter zu wählen, der nicht Vorstandsmitglied ist und nicht für das zu besetzende Amt kandidiert.

Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Die Beschlussfähigkeit bestimmt darüber, wie viele Mitglieder des Vereins anwesend sein müssen, damit überhaupt Beschlüsse gefasst werden können.

Entscheidend ist, was in der Satzung festgelegt wurde. Bei Schulfördervereinen ist es nicht zweckmäßig, eine bestimmte Grenze für die Beschlussfähigkeit festzulegen. Für Schulen mit sehr großem Einzugsbereich ist die Teilnahme besonders der Eltern ein Problem. Ist ansonsten eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist es notwendig, eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen..

Eine Besonderheit stellen Satzungsänderungen dar. Bei Abstimmungen ist entscheidend die Zahl der abgegebenen Stimmen (Ja bzw. Nein-Stimmen). Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

Ungültig abgegebene Stimmen werden wie Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. Die Mitglieder können nur persönlich abstimmen. Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich, es sei denn die Satzung sieht so etwas vor.

Beispiel:
Im Förderverein wird über die finanzielle Unterstützung einer Projektwoche beraten. Es wird vorgeschlagen, 250,- DM an Honorar- und Fahrtkosten für einen Referenten bereitzustellen.

Bei 40 anwesenden Mitgliedern stimmen 18 für den Vorschlag, 12 dagegen, 10 enthalten sich.

Damit ist der Antrag zur Unterstützung der Projektwoche mit 250,- DM angenommen.

Protokoll

Die Protokollpflicht über den Ablauf und die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist in der Regel in der Satzung verankert. Die Protokollführung obliegt dem Schriftführer. Die Protokolle sind sorgfältig anzufertigen, da beispielsweise Protokolle (unterzeichnete Originale) über Satzungsänderungen und Vorstandswechsel dem Amtsgericht vorgelegt werden müssen.

Was in einem Protokoll über die Mitgliederversammlung enthalten sein muss, geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor:

1. Name des Vereins,
2. Tag und Ort der Versammlung,
2. Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers,
3. Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder; Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, falls in der Satzung verankert,
4. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung,
5. Inhalt der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung,
6. Unterschrift gemäß der Satzungsregelung.


Darüber hinaus sind in einem Wahlprotokoll folgende Ergänzungen notwendig:

1. Art der Abstimmung (offen oder geheim),
2. Darstellung der einzelnen Abstimmungsergebnisse,
3. Name, Vorname, Beruf und Anschrift der neu gewählten Vorstandsmitglieder,
4. die genaue Ämterverteilung (hierzu müssen Personenanzahl und Ämterbesetzung mit der Satzung übereinstimmen),
5. das genaue Abstimmungsergebnis (ja/ nein/ Enthaltungen/ ungültige Stimmen),
6. Bei Satzungsänderungen zusätzlich der vollständige Wortlaut der geänderten Bestimmungen,
7. die in der Satzung vorgesehenen Unterschriften. Von allen Wahlen ist eine Abschrift des Protokolls beim Vereinsregister einzureichen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins soll die Mitglieder binden und motivieren, sowie Sponsoren bestärken den Verein durch Spenden zu unterstützen. Wichtig ist sowohl die schulinterne Öffentlichkeitsarbeit, die sich vornehmlich an Mitglieder oder an Spender und Sponsoren richtet, als auch die Darstellung des Vereins in der allgemeinen Öffentlichkeit. Das verlangt vom Vorstand eine kontinuierliche Arbeit, die einen nicht unerheblichen Zeitaufwand kostet.

Zu den schulinternen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit gehören beispielsweise:

- Tage der offenen Tür der Schule, in denen sich der Verein präsentiert und seine Leistungen vorstellt,
- Rundbriefe an die Mitglieder,
- Einladung der Praktikumbetriebe in die Schule; hierbei kann sich die Schule und gleichzeitig auch der Schulförderverein vorstellen,
- die Verwendung eines eigenen Logos des Fördervereins, um den Wiedererkennungseffekt zu verbessern (Beispiel: Logo des Fördervereins).

Je häufiger Schule und Schulförderverein in Presse oder Öffentlichkeit erscheinen und über Positives berichtet wird, desto leichter ist es, Spender und Sponsoren zu finden. Die Maxime des Schulfördervereins sollte heißen: „Tue Gutes und sprich darüber“ oder „Klappern gehört zum Handwerk“.

Glaubwürdigkeit in der Darstellung ist ein wichtiger Grundsatz der Öffentlichkeitsarbeit. Um den Bekanntheitsgrad der Schule in der Öffentlichkeit zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen hilfreich:

- Pressemitteilungen vor allem im lokalen Raum,
- Einladungen der Presse zu besonderen Veranstaltungen in der Schule,
- Leserbriefe,
- Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Basaren und Festen in Städten und Gemeinden der Umgebung,
- Vorstellung des Fördervereins im Internet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.slsfv.de Foren-Übersicht -> Schulfördervereine. Gründung – Rechtsfragen – Alltagsarbeit Alle Zeiten sind GMT
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de