"Da über diese Entscheidung nun höchstrichterlich eine Umsatzsteuerpflicht festgestellt wurde, ist damit zu rechnen, dass sich vergleichbare Veranstaltungen künftig verteuern werden. Auf der ähnl ...
"Der Begriff der „Aufnahme“ in § 4 Nr. 23 UStG sieht ausdrücklich eine besondere Obhut und Betreuung vor. Das heißt Beherbergung, Beköstigung und Naturalleistungen durch Personen und Einrichtung ...