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Organisiert ein Dienstleister Kanufahrten für Schulklassen im Rahmen sog. Projektwochen, kann vom Veranstalter keine Umsatzsteuer-Befreiung in Anspruch genommen werden, da die in § 4 Nr. 23 UStG enthaltene Umsatzsteuer-Befreiungsregelung nicht angewendet werden kann, die für die „Aufnahme von Jugendlichen“ für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke gilt, wenn dies in der Gesamtverantwortung von Lehrern bleibt.
   
2 3 15.09.2009, 18:51
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